Arbeitsstundenregelung
Pro Jahr sind von allen aktiven Mitgliedern 10 Arbeitsstunden zu leisten. Familienmitglieder können 10 Stunden anteilig ableisten. Für nicht geleistete Arbeitsstunden wird im folgenden Jahr ein Betrag von EUR 12,00 pro Stunde berechnet.
Hiervon befreit sind:
- Rentner und Frührentner auf Nachweis
- Gesundheitlich eingeschränkte Personen unter 50% anteiligabgegebenen Formulare
- Gesundheitlich eingeschränkte Personen ab 50% befreit
- Jugendliche bis zur Volljährigkeit
- Alle Personen in Ausbildung (Lehre oder Studium) auf Nachweis
Die Befreiung ist schriftlich und im Voraus beim Vorstand zu beantragen.
Arbeitsstundenmeldung
Jedes Mitglied meldet seine geleisteten Arbeitsstunden selbst. Dazu steht online ein Arbeitsstundennachweisformular bereit.
Auf dem Nachweiszettel wird eingetragen:
- Name
- Datum des Arbeitsdienstes
- Geleistete Tätigkeit
- Geleistete Stunden
- Zuständiger Vorstand
- Unterschrift des Meldenden
Das ausgefüllte Nachweisformular kann in der Geschäftsstelle abgegeben, im Briefkasten an der Schussen eingeworfen oder per Mail an geschaeftsstelle@smcf.de gesendet werden. Der zuständige Vorstand zeichnet die abgegebenen Formulare gegen und stellt so sicher, dass die Stunden tatsächlich geleistet wurden. Dann werden die Stunden in der Mitgliederverwaltung hinterlegt. Bis zum Jahresende nicht gemeldete Arbeitsstunden können nicht mehr nachträglich anerkannt werden. Jedes Mitglied ist für die Meldung seiner Arbeitsstunden selbst verantwortlich. Unleserliche Arbeitsstundenzettel können nicht berücksichtigt werden.
Zu einem späteren Zeitpunkt wollen wir auf unserer Website eine Möglichkeit schaffen, die aktuell geleisteten Arbeitsstunden abzurufen. Dies erfordert jedoch eine IT-Lösung, die erst erarbeitet werden muss.
Download des Arbeitsstundennachweisformulars